Radioaktive Abfälle dürfen auf keinen Fall nach konventionellem Abfallrecht
entsorgt werden. Da die Entsorgung schwierig, aufwendig und teuer ist, achten Sie bitte darauf, die Abfallmenge so gering wie möglich zu halten.
In folgender Tabelle ist das Schema zur Sortierung der radioaktiven Abfälle
dargestellt (weitere Einzelheiten: Kennzeichnung fester brennbarer und flüssiger Abfälle).
Etiketten zur Beschriftung der Abfallflaschen erhalten Sie beim Strahlenschutz.
| Art des Abfalls | Kategorien | ||||
| Sr-90 | Kernbrennstoffe | ||||
| fest, brennbar | t1/2 < 100 Tage | t1/2 > 100 Tage, außer Sr-90 | 1) | alle | 2) |
| Glas | g e m e i n s a m | alle | 2) | ||
| Pipettenspitzen, Skalpelle | g e m e i n s a m | g e m e i n s a m | |||
| flüssig, wässerige Lsg | t1/2 < 10 Tage | t1/2 > 10 Tage, außer Sr-90 | 1) | alle | 2) |
| flüssig, organisch Lsg. | t1/2 < 10 Tage | t1/2 > 10 Tage, außer Sr-90 | 1) | alle | 2) |
1) Abfälle, die Strontium-90 enthalten, sind getrennt nach Anweisung des Strahlenschutzes zu sammeln!
2) Abfälle, die Kernbrennstoffe enthalten, sind getrennt nach Anweisung des Strahlenschutzes zu sammeln!
Glasabfälle:
In jedem Labor befindet sich eine Abfalltonne für nicht dekontaminierbare Glasabfälle. Bitte werfen Sie nicht jedes Glasgefäß nach Gebrauch in den Abfall sondern versuchen Sie es zu reinigen. Es kann in den meisten Fällen wiederverwendet werden.
Sonstige nicht brennbare Abfälle:
Sonstige nicht brennbare Abfälle werden in Absprache mit dem Strahlenschutz entsorgt.